1.1 Der Drachenlauf wird nach den "Internationalen Wettkampfbestimmungen" (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) sowie des Leichtathletik-Verbandes Nordrhein (LVN) veranstaltet.
1.2 Veranstalter des Laufes ist der Verein Siebengebirgs-Drachen e.V. mit Sitz in Königswinter.
1.3 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen, und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne weitere Vertragsbestandteile anerkannt.
2. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
2.1 Startberechtigt beim Drachenlauf ist jeder, der das vom DLV für Bergläufe vorgeschriebene Lebensalter (Altersklasse M20/W20) erreicht hat und sportgesund ist. Die Teilnahme am Lauf unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
2.2 Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
2.3 Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
3.1 Die Anmeldung kann ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet bei dem IT-Dienstleister des Veranstalters (www.raceresult.com) erfolgen. Anmeldungen per Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen. 3.2 Soweit noch Startplätze verfügbar sind, kann am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor dem Start im Wettkampfbüro eine Nachmeldung zum Lauf erfolgen. Die Nachmeldegebühr beträgt 3 Euro. 3.3 Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Spende in Höhe von einem Euro für den Bunter Kreis Rheinland e.V. 3.4 Die Zahlungsart kann im Rahmen der Anmeldung festgelegt werden. Die Zahlungsabwicklung übernimmt das vom Veranstalter beauftragte Unternehmen (www.raceresult.com). 3.5 Zahlungen können nur per SEPA-Basislastschrifteinzug erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innerhalb von drei Wochen werden grundsätzlich nicht angenommen bzw. die betroffenen Anmeldungen werden deaktiviert. Eventuell anfallende Kosten bei Nichtzahlung, beispielsweise durch Rückbuchungen, sind vom Teilnehmer zu tragen. 3.6 Der Veranstalter stellt nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer vorläufigen Startnummer an den Teilnehmer über eine Website bereit. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und / oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. 3.7 Eine Ummeldung ist am Veranstaltungstag bis eine Stunde vor Start möglich. Die Ummeldegebühr beträgt 3 Euro. Das Einverständnis des ursprünglich gemeldeten Teilnehmers muss vorliegen. 3.8 Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. 3.9 Muss der Lauf aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. 3.10 Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder eine frühere Anmeldefrist) fest, das in der Ausschreibung des Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr angenommen. 3.11 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die gegenüber dem Veranstalter noch nicht beglichene Zahlungsverpflichtungen haben.
4. Haftungsausschluss
4.1 Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. im LSB NW. Für sonstige Schäden und Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
4.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
4.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte sowie für Gegenstände, die für den Teilnehmer verwahrt werden. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Verschulden bleibt unberührt.
4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.5 Der Drachenlauf findet bei jeder Witterung statt. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder auf Grund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer und auch keine Pflicht, gegebenenfalls schon gezahlte Teilnahmegebühren zurückzuerstatten.
5. Datenerhebung, Datenweitergabe und Datenverwertung
5.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten und ihre Übermittlung an die kommerziellen Dienstleister für die Zahlungsabwicklung zu diesem Zweck ein.
5.2 Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen und elektronischen Vervielfältigungen (Filme, mpeg-Dateien etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
5.3 Die gemäß Absatz 5.1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
5.4 Die gemäß Absatz 5.1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden beim Lauf mit eingesetzten speziellen Startnummern an einen kommerziellen Dritten zum Zweck des Abgleichs der Registrierung und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet, weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
5.5 Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Dadurch erhalten auch Dritte, z.B. Presse- und Medienvertreter, Zugriff auf diese Daten, die im Rahmen von Berichterstattungen veröffentlicht werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
5.6 Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass seine E-Mail-Adresse gespeichert wird und dass er anlassbedingt E-Mails vom Veranstalter oder einem beauftragten Dritten im Namen des Veranstalters erhält. Diese E-Mails können im Einzelfall auch Hinweise auf die Sponsoren der Veranstaltung enthalten, sowie auch Werbehinweise seitens der Sponsoren.
5.7 Eine Weitergabe der E-Mail-Adressen der Teilnehmer erfolgt ausschließlich an Dienstleister im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Laufveranstaltung. Diese sind der Dienstleister für Anmeldung, Meldeliste und Zahlungsabwicklung sowie der Dienstleister für Zeitnahme, Ergebnisliste und Urkundenausstellung.
6. Zeitmessung
Die Teilnahme am Drachenlauf ohne eine auf den Teilnehmer registrierte Startnummer ist grundsätzlich unzulässig. Diese muss deutlich sichtbar auf der Brust des Teilnehmers getragen werden. Die Zeitnahme erfolgt durch einen spezialisierten Dienstleister.
7. Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung, Zielschluss
7.1 Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in Absatz 1.1 genannten Sportverbände sowie in Absatz 2.1 genannten Teilnahmebedingungen.
7.2 Der Veranstalter legt in der Ausschreibung einen Zielschluss fest, das heißt eine Zeit, innerhalb derer das Ziel erreicht werden muss. Um zu gewährleisten, dass dieser Zielschluss durch die Teilnehmer eingehalten werden kann, werden an Kontrollpunkten, die vom Veranstalter eingerichtet und bekannt gemacht werden, Zwischenzeiten genommen. Überschreiten Teilnehmer die Soll-Zwischenzeiten, so werden sie aus der Wertung genommen, ihre Teilnahme an der Veranstaltung ist beendet. Es wird empfohlen, dass sich diese Teilnehmer auf kürzestem Wege (gegebenenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zum Zielbereich begeben, da eine Streckenausschilderung und eine Streckenverpflegung nicht mehr gewährleistet werden können.
8. Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung, Zielschluss
Siebengebirgs-Drachen e.V. Im untersten Garten 22 53639 Königswinter E-Mail: info[at]drachenlauf.net
9. Sonstiges
Nähere Angaben und Informationen zur Durchführung und zum Ablauf der Laufveranstaltung finden sich in der Ausschreibung zum Drachenlauf. Diese kann auf der Website des Veranstalters unter www.drachenlauf.net unter "Drachenlauf von A-Z" eingesehen werden.